Nachhaltigkeitsberichterstattung: EU legt freiwilligen Standard zur KMU-Entlastung vor
Die EU-Kommission hat am 30. Juli 2025 eine Empfehlung für einen freiwilligen Standard zur Nachhaltigkeitsberichterstattung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) abgegeben.
Das Ziel: KMU, die nicht unter die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) fallen, soll die Bereitstellung von Nachhaltigkeitsinformationen für große Unternehmen und Finanzinstitute erleichtert werden.
Der freiwillige Standard für KMU wurde vom EFRAG (technisches Beratungsgremium der Kommission zur Nachhaltigkeitsberichterstattung) entwickelt und soll als Orientierung für Anfragen großer Marktakteure dienen. Für KMU bietet er zudem die Chance, den Zugang zu nachhaltiger Finanzierung zu erleichtern und die eigene Nachhaltigkeitsleistung besser zu bewerten.
Die Empfehlung resultiert aus dem „Omnibus I“-Pakets vom Februar 2025. Für Unternehmen mit bis zu 1000 Beschäftigten regte die Kommission einen Standard für die freiwillige Berichterstattung an, der auf der Grundlage der aktuellen Empfehlung von der Kommission erlassen werden soll.
Bis zur offiziellen Verabschiedung des delegierten Rechtsakts dient die Empfehlung als Übergangslösung. Der Zeitpunkt der endgültigen Annahme hängt vom Fortschritt der Verhandlungen über den Omnibus-I-Vorschlag ab.
Weitere Informationen können Sie in der → Pressemitteilung der Europäischen Kommission nachlesen.
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