EU Data Act - Datenverordnung - EU schafft einheitlichen Rechtsrahmen

Mit dem am 12. September 2025 in Kraft tretenden EU Data Act schafft die Europäische Union erstmals einen einheitlichen Rechtsrahmen für den Zugang zu und die Nutzung von Daten aus vernetzten Geräten und digitalen Diensten. Ziel der Verordnung ist es, die Kontrolle über Daten gerechter zu verteilen – weg von den Herstellern, hin zu den Verbraucherinnen und Verbrauchern. Ob Smart Cars, Haushaltsgeräte oder industrielle Maschinen: Die Daten, die sie erzeugen, sollen in Zukunft besser zugänglich, übertragbar und nutzbar sein – sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmen. Damit fördert die Europäische Union Innovation, Wettbewerb und Transparenz und ebnet den Weg für neue Geschäftsmodelle im digitalen Zeitalter.

Was regelt der EU Data Act?
Der EU Data Act regelt beispielsweise den Datenzugang für Nutzerinnen und Nutzer, die Datenweitergabe an Dritte, die Pflichten für Hersteller und Dienstanbieter, den Schutz sensibler Informationen, die Erweiterung beim Wechsel von Cloud-Diensten, die Bereitstellung von Daten in Notfällen oder ein Verbot missbräuchlicher Vertragsklauseln.

Chancen für KMU: Mehr Daten, mehr Wettbewerb, mehr Innovation
Der EU Data Act eröffnet insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) neue Möglichkeiten, sich im digitalen Markt zu behaupten. Durch den erleichterten Zugang zu Nutzungsdaten vernetzter Geräte können KMU innovative Dienstleistungen entwickeln, ohne selbst teure Infrastruktur oder proprietäre Systeme betreiben zu müssen. So können beispielsweise unabhängige Werkstätten Fahrzeugdaten nutzen, um Wartungsangebote zu personalisieren, oder Start-ups können auf Maschinendaten zugreifen, um intelligente Analyse-Tools für die Industrie bereitzustellen. Der vereinfachte Wechsel zwischen Cloud-Diensten reduziert zudem die Abhängigkeit von großen Anbietern und stärkt die digitale Souveränität. Insgesamt schafft die Verordnung faire Wettbewerbsbedingungen und fördert datengetriebene Geschäftsmodelle, die nicht nur den Tech-Giganten vorbehalten sind.

Nächste Schritte
Die Kommission arbeitet derzeit an weiteren Instrumenten, um die Umsetzung des Datenrechts zu erleichtern. Sie wird einen speziellen Rechtshilfe-Helpdesk für das Datenrecht einrichten, um Unternehmen bei Fragen zur Umsetzung der neuen Maßnahmen direkt zu unterstützen. Dieser Helpdesk wird Leitlinien für die Verwendung von Daten im Hinblick auf den Schutz von Geschäftsgeheimnissen bereitstellen. Insbesondere wird sie klarstellen, wann der neue Mechanismus zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen angewendet werden kann. Außerdem wird sie Musterbedingungen für den Datenaustausch und Standardklauseln für Cloud-Verträge veröffentlichen, um den Datenaustausch zu erleichtern.

Die Kommission wird außerdem eine Strategie für eine Datenunion verabschieden, um den Datenrahmen der EU weiter zu verbessern und zu vereinfachen.

Unterstützung durch das Enterprise Europe Network
Ob es um technische Herausforderungen, digitale Lösungen oder europäische Fördermöglichkeiten geht – unsere IT-Spezialisten und NRW.Europa-Expertinnen und Experten stehen Ihnen mit Fachwissen und Engagement zur Seite. Auch im Fall, dass Sie Probleme mit der Umsetzung des EU Data Acts haben, sprechen Sie uns gerne an. Ihr direkter Draht zur EU-Kommission heißt NRW.Europa, nutzen Sie diesen auch für Kritik und Verbesserungsvorschläge.

Kontakt:
ZENIT GmbH / Enterprise Europe Network
für Nordrhein-Westfalen NRW.Europa
Michael Paarmann
Telefon: 0208 30004-30
E-Mail: Michael.Paarmann@zenit.eu


Weiterführende Links:
EU-Pressemitteilung vom 12.09.2025
EU Data Act zum Download (.pdf)
Hintergrundinfos der EU

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Bild: Basis Image by Gerd Altmann from Pixabay